Vollständige Fachbegriffe der betrieblichen Altersvorsorge, Aktuariat und Bilanzierung mit Definitionen, Berechnungsmethoden und Rechtsgrundlagen
Die Altersrente ist die Hauptleistung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wird dem Versorgungsberechtigten ab Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre) lebenslang gewaehrt.
Leistung bei Renteneintritt vor der regulaeren Altersgrenze gemäß Versorgungsordnung. Es wird ein versicherungsmathematischer Abzug (Kürzungsfaktor) angewendet, der die verlaengerte Laufzeit ausgleicht.
Leistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters. Der Leistungsfall tritt ein, wenn die in der Versorgungsordnung definierten Voraussetzungen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit erfuellt sind.
Leistung an den überlebenden Ehegatten (Witwen-/Witwerrente) oder an Waisen (Waisenrente) beim Tod des Versorgungsberechtigten — egal ob noch aktiv oder bereits in Rente.
Einmalige Kapitalleistung, die beim Tod des Versorgungsberechtigten (aktiv oder in Rente) an die Hinterbliebenen oder den Nachlass ausgezahlt wird. Dient zur Deckung unmittelbarer Bestattungskosten und aehnlicher Ausgaben.
Einmalige Auszahlung des gesamten Versorgungskapitals anstelle einer laufenden Rente. Manche Versorgungsordnungen sehen eine Kapitalisierungsoption (Kapitalwahlrecht) neben oder anstatt der Rente vor.
Einmalige Barauszahlung zur Abloesung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft oder einer laufenden Rente. Die Zulaessigkeit ist gesetzlich stark eingeschraenkt, um den Versorgungscharakter der bAV zu wahren.
Freiwillige oder tarifvertragliche Leistung des Arbeitgebers zur (teilweisen) Übernahme von Krankheitskosten oder besonderen Lebenslagen der Arbeitnehmer oder Rentner. Im bAV-Kontext oft als laufende Verpflichtung in der Bilanz zu passivieren.
Der Oberbegriff für alle Verpflichtungen des Arbeitgebers aus Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Umfasst Anwartschaften aktiver Arbeitnehmer, laufende Renten sowie unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer.
Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Erreichen bestimmter Dienstjubilaeen (z. B. 10, 25, 40 Jahre) eine Jubiläumszuwendung (Einmalzahlung oder Sachleistung) an den Arbeitnehmer zu gewaehren. Sie ist als Rückstellung in der Bilanz zu erfassen.
Arbeitszeitmodell für aeltere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren), das einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglicht. Im Blockmodell entstehen Rückstellungspflichten für das Wertguthaben in der Freistellungsphase.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor der gesetzlichen Altersgrenze, verbunden mit einer Vorruhestandsleistung bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
Zweiter Abschnitt des Altersteilzeit-Blockmodells, in dem der Arbeitnehmer vollständig von der Arbeitspflicht befreit ist, jedoch weiter sein (aufgestocktes) Gehalt erhaelt. Das in der Aktivphase aufgebaute Wertguthaben wird in diesem Zeitraum abgebaut.
Passivposten in der Bilanz des Arbeitgebers zur Abdeckung künftiger Versorgungsverpflichtungen aus einer Direktzusage. Nach HGB für Zusagen ab 1987 pflichtgemäß zu bilanzieren; steuerlich nach Par. 6a EStG auf Basis des Teilwerts abzugsfaehig.
Das unternehmensinterne Regelwerk, das alle Grundsaetze der betrieblichen Altersversorgung festlegt: Anspruchsvoraussetzungen, Leistungshöhe, Fruenh- und Spaetrentenregelungen, Hinterbliebenenversorgung, Unverfallbarkeit und Anpassungspflichten.
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, der beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr verfallen kann, sobald die gesetzlichen Fristen (Par. 1b BetrAVG) erfuellt sind: Alter 21 Jahre und Zusage 3 Jahre (seit BSRG 2018).
Gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der waehrend der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (einschließlich bAV) im Scheidungsfall. Das Familiengericht ordnet den Transfer eines Teils der Anrechte von einem Ehegatten auf den anderen an.
Einer der fünf Durchführungswege der bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer zur Leistungserbringung, ohne externen Versorgungstraeger. Verpflichtungen werden als Pensionsrückstellungen in der Bilanz ausgewiesen.
Versicherungsmathematisches Bewertungsgutachten, erstellt von einem qualifizierten Aktuar. Es bewertet die Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens und ist Grundlage für die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung der Rückstellungen.
Versicherungsmathematischer Gegenwartswert aller künftigen Versorgungsverpflichtungen, abgezinst auf den Bewertungsstichtag. Der Barwert (HGB) und die DBO — Defined Benefit Obligation (IAS 19) — werden nach unterschiedlichen Rechnungszinsen ermittelt.
Projected Unit Credit-Methode — das nach IAS 19 vorgeschriebene versicherungsmathematische Bewertungsverfahren für leistungsorientierte Pensionsplaene. Jedes Dienstjahr erzeugt eine zusätzliche Versorgungseinheit (Unit), die separat bewertet und auf die künftige Gesamtleistung hochgerechnet wird.
Das nach Par. 6a EStG vorgeschriebene steuerliche Bewertungsverfahren für Pensionsrückstellungen bei Direktzusagen. Es berechnet den Teilwert als den Barwert der künftigen Rentenleistungen, verteilt auf die gesamte voraussichtliche Dienstzeit.
Der Abzinsungssatz, mit dem die künftigen Versorgungsleistungen auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Er ist der wichtigste Parameter der aktuariellen Bewertung: je niedriger der Zins, desto höher die Rückstellung.
Jährliche Wachstumsraten, die in der aktuariellen Bewertung angesetzt werden, um die künftige Entwicklung von Gehältern, Renten und Karriereverlaufen zu beruecksichtigen. Sie beeinflussen unmittelbar die Hoehe des projected benefit und damit des DBO.
Einkommensgrenze, bis zu der Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) berechnet werden. In bAV-Versorgungsordnungen häufig als Schwellenwert für die Gesamtversorgung und für Abfindungsregelungen verwendet.
Prozentualer Faktor je Dienstjahr, der auf die Bemessungsgrundlage (Gehalt) angewendet wird, um die jährliche Rentenleistung zu berechnen. Kernparameter jeder leistungsorientierten Versorgungszusage.