bAVspeed UG — Fachbegriffslexikon

bAV Glossar

Vollständige Fachbegriffe der betrieblichen Altersvorsorge, Aktuariat und Bilanzierung mit Definitionen, Berechnungsmethoden und Rechtsgrundlagen

26BEGRIFFE
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AR
LEISTUNGSART

Altersrente

Die Altersrente ist die Hauptleistung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wird dem Versorgungsberechtigten ab Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre) lebenslang gewaehrt.

VAR
LEISTUNGSART

Vorzeitige Altersrente

Leistung bei Renteneintritt vor der regulaeren Altersgrenze gemäß Versorgungsordnung. Es wird ein versicherungsmathematischer Abzug (Kürzungsfaktor) angewendet, der die verlaengerte Laufzeit ausgleicht.

IR / EMR
LEISTUNGSART

Invalidenrente

Leistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters. Der Leistungsfall tritt ein, wenn die in der Versorgungsordnung definierten Voraussetzungen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit erfuellt sind.

HR
LEISTUNGSART

Hinterbliebenenrente

Leistung an den überlebenden Ehegatten (Witwen-/Witwerrente) oder an Waisen (Waisenrente) beim Tod des Versorgungsberechtigten — egal ob noch aktiv oder bereits in Rente.

STG
LEISTUNGSART

Sterbegeld

Einmalige Kapitalleistung, die beim Tod des Versorgungsberechtigten (aktiv oder in Rente) an die Hinterbliebenen oder den Nachlass ausgezahlt wird. Dient zur Deckung unmittelbarer Bestattungskosten und aehnlicher Ausgaben.

KL
LEISTUNGSART

Kapitalleistung

Einmalige Auszahlung des gesamten Versorgungskapitals anstelle einer laufenden Rente. Manche Versorgungsordnungen sehen eine Kapitalisierungsoption (Kapitalwahlrecht) neben oder anstatt der Rente vor.

ABF.
LEISTUNGSART

Abfindung

Einmalige Barauszahlung zur Abloesung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft oder einer laufenden Rente. Die Zulaessigkeit ist gesetzlich stark eingeschraenkt, um den Versorgungscharakter der bAV zu wahren.

BH
LEISTUNGSART

Beihilfe

Freiwillige oder tarifvertragliche Leistung des Arbeitgebers zur (teilweisen) Übernahme von Krankheitskosten oder besonderen Lebenslagen der Arbeitnehmer oder Rentner. Im bAV-Kontext oft als laufende Verpflichtung in der Bilanz zu passivieren.

PV
BILANZIERUNG

Pensionsverpflichtung

Der Oberbegriff für alle Verpflichtungen des Arbeitgebers aus Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Umfasst Anwartschaften aktiver Arbeitnehmer, laufende Renten sowie unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer.

JV
BILANZIERUNG

Jubiläumsver­pflichtung

Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Erreichen bestimmter Dienstjubilaeen (z. B. 10, 25, 40 Jahre) eine Jubiläumszu­wendung (Einmalzahlung oder Sachleistung) an den Arbeitnehmer zu gewaehren. Sie ist als Rückstellung in der Bilanz zu erfassen.

ATZ
BILANZIERUNG

Altersteilzeit

Arbeitszeitmodell für aeltere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren), das einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglicht. Im Blockmodell entstehen Rückstellungspflichten für das Wertguthaben in der Freistellungsphase.

VR
BILANZIERUNG

Vorruhestand

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor der gesetzlichen Altersgrenze, verbunden mit einer Vorruhestandsleistung bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.

FREIPHASE
BILANZIERUNG

Freistellungsphase

Zweiter Abschnitt des Altersteilzeit-Blockmodells, in dem der Arbeitnehmer vollständig von der Arbeitspflicht befreit ist, jedoch weiter sein (aufgestocktes) Gehalt erhaelt. Das in der Aktivphase aufgebaute Wertguthaben wird in diesem Zeitraum abgebaut.

PR
BILANZIERUNG

Pensionsrückstellung

Passivposten in der Bilanz des Arbeitgebers zur Abdeckung künftiger Versorgungsverpflichtungen aus einer Direktzusage. Nach HGB für Zusagen ab 1987 pflichtgemäß zu bilanzieren; steuerlich nach Par. 6a EStG auf Basis des Teilwerts abzugsfaehig.

VO
RECHTSGRUNDLAGE

Versorgungsordnung

Das unternehmensinterne Regelwerk, das alle Grundsaetze der betrieblichen Altersversorgung festlegt: Anspruchsvoraussetzungen, Leistungshöhe, Fruenh- und Spaetrentenregelungen, Hinterbliebenenversorgung, Unverfallbarkeit und Anpassungspflichten.

UVA
RECHTSANSPRUCH

Unverfallbarkeits­anwartschaft

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, der beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr verfallen kann, sobald die gesetzlichen Fristen (Par. 1b BetrAVG) erfuellt sind: Alter 21 Jahre und Zusage 3 Jahre (seit BSRG 2018).

VA
FAMILIENRECHT

Versorgungsausgleich

Gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der waehrend der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (einschließlich bAV) im Scheidungsfall. Das Familiengericht ordnet den Transfer eines Teils der Anrechte von einem Ehegatten auf den anderen an.

DZ
DURCHFUEHRUNGSWEG

Direktzusage

Einer der fünf Durchführungswege der bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer zur Leistungserbringung, ohne externen Versorgungstraeger. Verpflichtungen werden als Pensionsrückstellungen in der Bilanz ausgewiesen.

GUT.
AKTUARIAT

Aktuarisches Gutachten

Versicherungsmathematisches Bewertungsgutachten, erstellt von einem qualifizierten Aktuar. Es bewertet die Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens und ist Grundlage für die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung der Rückstellungen.

BW / DBO
AKTUARIAT

Barwert / DBO

Versicherungsmathematischer Gegenwartswert aller künftigen Versorgungsverpflichtungen, abgezinst auf den Bewertungsstichtag. Der Barwert (HGB) und die DBO — Defined Benefit Obligation (IAS 19) — werden nach unterschiedlichen Rechnungszinsen ermittelt.

PUC
METHODE

PUC-Methode

Projected Unit Credit-Methode — das nach IAS 19 vorgeschriebene versicherungsmathematische Bewertungsverfahren für leistungsorientierte Pensionsplaene. Jedes Dienstjahr erzeugt eine zusätzliche Versorgungseinheit (Unit), die separat bewertet und auf die künftige Gesamtleistung hochgerechnet wird.

TWV
METHODE

Teilwertverfahren

Das nach Par. 6a EStG vorgeschriebene steuerliche Bewertungsverfahren für Pensionsrückstellungen bei Direktzusagen. Es berechnet den Teilwert als den Barwert der künftigen Rentenleistungen, verteilt auf die gesamte voraussichtliche Dienstzeit.

RZ / I
PARAMETER

Rechnungszins

Der Abzinsungssatz, mit dem die künftigen Versorgungsleistungen auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Er ist der wichtigste Parameter der aktuariellen Bewertung: je niedriger der Zins, desto höher die Rückstellung.

GT / RT / KT
PARAMETER

Trends (Trendannahmen)

Jährliche Wachstumsraten, die in der aktuariellen Bewertung angesetzt werden, um die künftige Entwicklung von Gehältern, Renten und Karriereverlaufen zu beruecksichtigen. Sie beeinflussen unmittelbar die Hoehe des projected benefit und damit des DBO.

BBG
PARAMETER

Beitragsbemessungsgrenze

Einkommensgrenze, bis zu der Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) berechnet werden. In bAV-Versorgungsordnungen häufig als Schwellenwert für die Gesamtversorgung und für Abfindungsregelungen verwendet.

VS
PARAMETER

Versorgungssatz

Prozentualer Faktor je Dienstjahr, der auf die Bemessungsgrundlage (Gehalt) angewendet wird, um die jährliche Rentenleistung zu berechnen. Kernparameter jeder leistungsorientierten Versorgungszusage.

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